Der Freiwilligendienst

Was? Wie? Warum?

Falls Du noch gar nicht genau weißt, was es überhaupt bedeutet einen Freiwilligendienst zu leisten oder welche Chancen sich daraus für Dich ergeben könnten, haben wir hier eine Liste mit Fragen zusammengestellt, über die Du Dir vor der Bewerbung schon einmal Gedanken machen kannst.

Bei weiteren Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren.

Ein Freiwilligendienst ist im Grunde eine besondere Form des ehrenamtlichen Engagements, dessen zentrales Ziel es ist jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten neue Erfahrungen zu sammeln und sich persönlich weiterzuentwickeln.

Den Freiwilligen sollen dabei das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) vor allem als praxisnahe Bildung und berufliche Orientierung dienen.

Profitieren sollen davon alle Beteiligten - die Hilfsbedürftigen und die Einsatzstellen durch die Unterstützung der Freiwilligen, vor allem aber auch die Freiwilligen selbst, durch den Einblick in soziale Arbeitsfelder, die Möglichkeit einen Beitrag zu leisten, die Begegnung mit verschiedensten Persönlichkeiten in allen Lebenslagen und die Chance persönlich zu wachsen.

Das Konzept der Freiwilligendienste entstand in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Damals organisierten sich junge Menschen verschiedener Nationen, um gemeinsam am Wiederaufbau zerstörter Städte zu arbeiten.

Heute ist ein Freiwilligendienst in der Regel der Einsatz in einer Einrichtung der sozialen Dienstleistung. Dies sind unter anderem Einrichtungen in den Bereichen der Kinder - und Jugendhilfe, der Altenhilfe und der Behindertenhilfe.

Grundsätzlich erachten wir das Sammeln von beruflichen, zwischenmenschlichen und persönlichen Erfahrungen als den zentralen Gewinn eines Freiwilligendienstes. Hier soll Dir jedoch ein Überblick gegeben werden, welche weiteren Vorteile ein FSJ oder BFD für Dich hat. 

Während des Freiwilligendienstes:

  • Ein monatliches Taschengeld von 450 €
  • Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen pro Kalenderjahr
  • Kostenlose Verpflegung auf den Bildungsseminaren
  • Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
  • Dienstliche Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • Weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente
  • Weiterhin Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer der Eltern

Nach dem Freiwilligendienst:

  • Qualifiziertes Zeugnis über den Freiwilligendienst für Bewerbungen o.ä.
  • Gegebenenfalls Anerkennung als Praxiseinsatz für die Fachhochschulreife
  • Gegebenenfalls Anerkennung des Freiwilligendienstes als Praktikum oder Wartesemester für bestimmte Studiengänge und Ausbildungen

Grundsätzlich möchten wir jedem Menschen, der Interesse an einem Freiwilligendienst hat, auch die Möglichkeit bieten diesen anzutreten. Dennoch werden im Folgenden einige Voraussetzungen genannt, die Interessierte erfüllen sollten:

  • Einen Schulabschluss, der mindestens den Abschluss der 9-jährigen Schulpflicht belegt
  • Verbindliche Zusage für 6 oder 12 Monate
  • Interesse an sozialem Engagement
  • Respektvoller Umgang mit Kolleg:innen und Klient:innen
  • Zuverlässige und gewissenhafte Umsetzung von Arbeitsaufträgen
  • Bereitschaft sich für neue Aufgaben und Ansichten zu öffnen
  • Interesse an den Bildungsseminaren