Einsatzstelle werden
Um unseren Freiwilligen ein möglichst vielseitiges Angebot an Einsatzstellen bieten zu können, sind wir stetig offen für neue Kooperationen mit sozialen Einrichtungen.
Hier erhalten Sie einen Überblick, was der Einsatz von Freiwilligen in Ihrer Einrichtung bedeutet, welcher Voraussetzungen es bedarf und wie wir Sie als Einsatzstelle unterstützen. Unter dem Punkt "Anerkennung im Freiwilligen Sozialen Jahr" erfahren Sie außerdem, wie Sie Einsatzstelle bei uns werden können.
Unser Anliegen als Träger ist es Rahmenbedingungen zu schaffen, durch welche Freiwillige und Einsatzstellen gleichermaßen von einem Freiwilligendienst profitieren.
Im Folgenden haben wir einige Punkte zusammengefasst, die wir als Chancen für die Einsatzstellen erachten:
- Zusätzliche, motivierte Helfer*innen
- Unterstützung und Entlastung des Fachpersonals
- Neue Impulse gewinnen, die zu positiven Veränderungen beitragen
- Junge Menschen für die Arbeit im sozialen Sektor begeistern, um demografischen Wandel entgegen zu wirken
- Qualitätssteigerung durch zusätzliche Angebote der Freiwilligen
Folgende Voraussetzungen muss Ihre Einrichtung erfüllen, um als Einsatzstelle für Freiwilligendienste anerkannt zu werden:
- Die Aufgaben der Einrichtung dienen dem Gemeinwohl
- Der sinnvolle Einsatz von Freiwilligen, mit Rücksicht auf Alter und persönliche Fähigkeiten, muss in den Arbeitsbereichen der Einrichtung möglich sein
- Garantie fachlicher Einarbeitung und kontinuierlicher Praxisanleitung durch eine Fachkraft muss gegeben sein
- Arbeitsmarktneutralität: Freiwillige dienen der Unterstützung Ihres Fachpersonals und dürfen somit weder Arbeitsplätze bestehenden hauptamtlichen Personals, noch Neuanstellungen gefährden
- Der Einsatzbereich der Freiwilligen muss in Form einer Tätigkeitsbeschreibung eindeutig geregelt sein
- Einsatzbereiche mit sehr wenig oder gar keinem Klientenkontakt, wie bsw. ausschließlich hausmeisterliche Tätigkeiten kommen für einen Freiwilligendienst nicht in Frage
- Bereitschaft zur Freistellung der Freiwilligen für die gesetzlich vorgeschriebenen Bildungsseminare (25 Bildungstage bei einer Dienstzeit von 12 Monaten)
Im Folgenden sind die finanziellen Verpflichtungen aufgeführt, welche von den Einsatzstellen zu tragen sind:
- Monatliches Taschengeld
- Ggfs. Unterkunfts- und Verpflegungspauschale
- Zahlung des Arbeitnehmer- sowie Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Anmeldung bei der Krankenkasse
- Zahlung einer pädagogischen Umlage an den Träger des Freiwilligendienstes
Die Anerkennung im FSJ erfolgt durch uns als anerkannten FSJ-Träger.
Zentrale Bedingung ist die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen.
Sollten Sie Interesse an der Anerkennung als Einsatzstelle für das Freiwillige Soziale Jahr haben, senden wir Ihnen gerne ein Infopaket zu, mit welchem Sie ausführlichere Informationen zu unseren Konditionen und das entsprechende Antragsformular erhalten.
Um Einsatzstelle werden zu können, müssen Sie die Meldung von Einsatzplätzenfür den Jahrgang 2021/22 ausfüllen und an uns senden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Nummer: 0661 87 396.